Arbeitszeugnis Hamburg

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Definiert wird das Arbeitszeugnis als schriftliche Urkunde des Arbeitgebers. Es beinhaltet die Dauer des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sowie einen Tätigkeitsnachweis darüber, für welche Aufgaben der Mitarbeiter eingesetzt wurde. Unterschieden wird zwischen einfachen Arbeitszeugnissen und qualifizierten Arbeitszeugnissen sowie in Sonderfällen Zwischenzeugnissen.

Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage der Zeugnispflicht des Arbeitgebers bildet § 630 BGB, § 109 GewO und § 16 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Rechtsgründe für die Zeugniserstellung wären die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Nachweis eines berechtigten Interesses. (Zwischenzeugnis).

Wozu dienen Arbeitszeugnisse?

Als vorrangiges Ziel der Zeugnislegung gilt, dem Arbeitnehmer eine Möglichkeit zu eröffnen, erreichte Qualifikationen und Kenntnisse gegenüber Dritten nachzuweisen. Es dient zur Vorlage bei künftigen Bewerbungen. Im Bewerbungsverfahren erlaubt das Arbeitszeugnis potenziellen Arbeitgebern, vakante Positionen einfacher mit kompetentem Personal zu besetzen. Aus Sicht des Bewerbers steigern qualifizierte Arbeitszeugnisse die Chance, sich gegenüber Mitbewerbern positiv abzugrenzen. In welchem Umfang sich eine positive Auswirkung entfalten kann, entscheidet sich durch die Art des Zeugnisses und seinen Inhalt.

Zeugniserstellung - formaler Zeugnisaufbau

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber frei in seiner Wortwahl. Klassisch aufgebaut sollte das Zeugnis mit der Überschrift "Arbeitszeugnis oder Zeugnis" beginnen. Einleitende Worte beschränken sich auf die persönlichen Daten des Mitarbeiters sowie die Vorstellung des Unternehmens. (Minimal Name, Anschrift und Tätigkeitsbereich des Unternehmens). In tabellarischer Form oder als Fließtext schließt sich die Tätigkeitsbeschreibung an.

Im qualifizierten Arbeitszeugnis folgt auf Tätigkeitsbeschreibung die Leistungsbeurteilung der Arbeitsleistung sowie eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung der Arbeitsleistung. Der zweite Teil der Beurteilung bezieht sich auf das Verhalten des Mitarbeiters. Optional folgt eine Schlussformulierung mit eventuellen Zukunftswünschen. Vorgeschrieben wären abschließend Datum und Unterschrift.

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Gerne helfen wir von Ludwig & Pählke, im Rahmen unserer Beratungsgespräche, bei der Überprüfung Ihrer Arbeitszeugnisse für Ihre Bewerbung in Hamburg und Umgebung.

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