Arbeitszeugnis prüfen - Ansprechpartner
Vielfach werden aktuelle Arbeitszeugnisse über "rechtssichere" Textbausteine verfasst. Die Prüfung eines so verfassten Arbeitszeugnisses eröffnet zahlreiche eigene kostenlose Vergleichsmöglichkeiten über Ratgeber und Anwaltsseiten im Internet.
Kostenlos für Mitglieder prüft fachlich kompetent die Gewerkschaft das Arbeitszeugnis. Alternativ bieten Onlineanbieter eine kostenpflichtige Prüfung an. Rechtssichere Auskünfte erteilen Juristen. Jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sehr genau die "geheimen Codes" im Arbeitszeugnis entschlüsseln.
Falsche Bewertung - Arbeitszeugnis inhaltlich anfechten
Vor den Arbeitsgerichten landen in der Regel qualifizierte Arbeitszeugnisse. Es geht gezielt darum, welche "Note" der ehemalige Arbeitgeber seinem früheren Mitarbeiter zugesteht. Erkennbar werden die jeweiligen "Schulnoten" durch die Formulierung.
- ... "stets zur vollsten Zufriedenheit" entspricht "sehr gut"
- ... "zur vollsten Zufriedenheit" oder "stets zur vollen Zufriedenheit" bewertet als "gut"
- ... "stets zur Zufriedenheit" oder "zur vollen Zufriedenheit" entspricht "befriedigend"
- ... "zur Zufriedenheit" drückt "ausreichend" aus
- ... "im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit" steht für "mangelhaft"
Mangelhafte Leistungen können sich ebenso hinter Formulierungen wie: "war bemüht", "zeigte Verständnis" oder "war interessiert", verstecken. Eine negative Bewertung, die nicht den Tatsachen entspricht, muss kein Arbeitnehmer erdulden. Im Fall der Bewertung schlechter als befriedigend liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss stichhaltig beweisen, dass die schlechte Note gerechtfertigt ist. Oberhalb von befriedigend dreht sich die Beweislast um. Der Arbeitnehmer muss durch Beweise untermauern, warum aus befriedigend durch Urteil ein gut oder aus gut ein sehr gut werden soll.
Tipp:
Beide Seiten profitieren davon, es nicht bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen. Sich inhaltlich gütlich zu einigen hat deutliche Vorteile.
Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis?
Gerne helfen wir von Ludwig & Pählke, im Rahmen unserer Beratungsgespräche, bei der Überprüfung Ihrer Arbeitszeugnisse für Ihre Bewerbung in Hamburg und Umgebung.